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Ob und in wie weit der junge Mensch die Voraussetzung zur Aufnahme erfüllt, ist vorher eingehend in Zusammenwirken mit dem zuständigen Jugendamt, den Vormundinnen, den bisherigen Betreuer*innen bzw. Gutachter*innen oder sonstigen Bezugspersonen, vor allem aber mit dem jungen Menschen selbst hinreichend zu klären.

Die Erstellung eines Hilfeplans ist wesentlich für eine erfolgversprechende Umsetzung der pädagogischen Anforderungen und Angebote. Hierbei ist auf die individuelle Bedürfnislage der*des Einzelnen einzugehen und mit Rücksicht auf die Vorgeschichte, Herkunftsverhältnisse und das soziale Umfeld gezielt die zunehmende Verselbständigung und Unabhängigkeit anzustreben. Dies gilt für den Familien-, Bekannten- und Freundeskreis des jungen Menschen, für seine*ihre Berufsausbildung, die verschiedenen Varianten der Freizeitgestaltung sowie des privaten und gesellschaftlichen Lebens überhaupt.